Seite drucken
Medienzentrum des Landkreises Schwäbisch Hall (Druckversion)

Allgemeines

Rechtssicherheit beim digitalen Vervielfältigen

KMK vom 06.12.12

Die Lehrkräfte an Schulen in Deutschland dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen und Schülerinnen und Schülern im Unterricht zugänglich machen.

- die Lehrkräfte können von Printmedien, auch Unterrichtswerken, die ab 2005 erschienen sind, bis zu 10% (maximal 20 Seiten) einscannen.

- die eingescannten Materialien können zudem für die Schülerinennen und Schüler ausgedruckt werden und außerdem im Unterricht über PCs, Whiteboards und/oder Beamer wiedergegeben werden.

- die Lehrerinnen und Lehrer können die Scans zudem im jeweils erforderlichen Umfang auf ihren Speichermedien ablegen (z.B. PC, Whiteboard, iPad, Laptop, etc.). Dies umfasst auch die Speicherung auf einem für die individuelle Lehrkraft geschützten Bereich auf dem Schulserver.

Quelle:http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldungen/ergebnisse-der-plenarsitzung-der-Kultusministerkonferenz-am-6-dezember-2012-in-bonn.html

http://www.kmz-sha.de//de/aktuelles/allgemeines