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EntgeltordnungEntgeltfestsetzungEntgeltfestsetzung der Inanspruchnahme des Medienzentrums des Landkreises Schwäbisch Hall Bei Überschreitung der festgesetzten Überlassungsdauer wird für jeden weiteren Tag das tägliche Entgelt zusätzlich verrechnet. Die Entgelte betragen pro Tag:
Werden überlassene Geräte im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich eingesetzt, so wird pro Tag der doppelte Satz erhoben. Eine Weitergabe der überlassenen Geräte ist untersagt. KontaktMedienzentrum des Landkreises ÖffnungszeitenDienstag Mittwoch Donnerstag In den Ferien haben wir geschlossen. Medienzentrum des Landkreises
Schwäbisch Hall | In den Kistenwiesen 2/1 | 74564 Crailsheim | Fon: 07951/492-5122 | Fax: 07951/492-5151 | E-Mail schreiben
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